08.04.2013 | Spielsucht Brandenburg, Glücksspiel
Neues Spielhallengesetz in Brandenburg
Das Brandenburgische Spielhallengesetz ist am 05.04.2013 in Kraft getreten. Es beinhaltet unter anderem eine Abstandregelung von 500m Luftlinie für Spielhallen, neue Sperrzeiten und eine starke Einschränkung der Außenwerbung von Spielhallen.
Wir begrüßen die Regelungen des neuen Spielhallengesetzes. Aus fachlicher Sicht sind sie ein wichtiger Baustein sinnvoller Prävention von Glücksspielsucht.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt zum Spielhallengesetz steht als PDF-Datei (284 KB) zur Verfügung.