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Aktionstag gegen Glücksspielsucht 2023

Thema: Glücksspielwerbung

Am 27. September 2023 findet der Bundesweite Aktionstag gegen Glücksspielsucht statt. An diesem Tag wollen Akteur*innen aus betroffenen Handlungsfeldern auf die Gefahren des Glücksspielens hinweisen. Im Land Brandenburg widmet sich der Aktionstag in diesem Jahr insbesondere dem Thema "Glücksspielwerbung".

Eine Übersicht der geplanten Aktionen in den Regionen finden Sie hier.
 

Außerdem haben wir Ihnen auf dieser Seite Hintergrundinformationen zum Thema Glücksspielsucht zusammengestellt:

Gebündelte Informationen zum Thema Glücksspiel im Land Brandenburg finden Sie außerdem in unserem Faktenblatt.

Glücksspielsucht – Daten und Fakten

Pathologisches Glücksspielen ist eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung.

Der Glücksspielsurvey 2021 des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung ISD ergab, bezogen auf die deutsche Bevölkerung im Alter von 18 - 70 Jahren, dass bei 2,3 Prozent eine Störung durch Glücksspielen erkennbar ist. Entsprechend liegt der Bevölkerungsanteil in dieser Altersgruppe mit einer Glücksspielstörung

  • mit leichtem Schweregrad bei 1,1 Prozent (ca. 600.000 Personen)
  • mit mittlerem Schweregrad bei 0,7 Prozent (ca. 400.000 Personen)
  • mit schwerem Schweregrad bei 0,5 Prozent (ca. 300.000 Personen)

Expert*innen vermuten eine hohe Dunkelziffer, denn Betroffene können ihr Glücksspielverhalten häufig über einen sehr langen Zeitraum vor ihren Mitmenschen geheim halten. Es ist – im Gegensatz zu stoffgebundenen Süchten - nach außen hin nicht durch körperliche Anzeichen erkennbar.

Faktenblatt: Glücksspiel im Land Brandenburg

Hier haben wir Zahlen und Fakten sowie Hintergrundinformationen zum Thema  Glücksspiele / Glücksspielsucht im Land Brandenburg zuammengestellt.

Welche Glücksspiele haben ein besonders hohes Suchtpotenzial?

Nach Auskunft der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) spielten unter den Klient*innen von Suchtberatungsstellen mit Hauptdiagnose Pathologisches Glücksspielen im Jahr 2020 bundesweit

  • 41,3 Prozent an Geldspielautomaten in Spielhallen (2020: 57,54 Prozent),
    4,8 Prozent an Geldspielautomaten in Gaststätten (2020: 6,7 Prozent),

Darüber hinaus spielten die Hilfesuchenden zunehmend im Internet:

  • 10,8 Prozent nutzten Online-Sportwettangebote (2020: 6,6 Prozent),
  • 18,3 Prozent spielten Online-Automatenspiele (2020: 9,3 Prozent),

7,5 Prozent zeigten ein polyvalentes Spielmuster, sie nutzten zeitgleich verschiedene Glücksspiele (2020: 5,9 Prozent)

Folgen von Glücksspielsucht

Persönliche Folgen

Folgen der Glücksspielsucht sind häufig

  • finanzieller Ruin der Betroffenen,
  • der Verlust des Arbeitsplatzes,
  • Straffälligkeit,
  • die Vernachlässigung sozialer Beziehungen und Verpflichtungen,
  • sowie psychische Krisen, die z.T. mit weiteren stoffgebundenen Abhängigkeiten einhergehen.

Gesellschaftliche Folgen

Die direkten sozialen Kosten, die in Deutschland durch das pathologische Glücksspiel verursacht werden, belaufen sich nach einer Schätzung der Universität Hohenheim jährlich auf über 152 Millionen Euro. Sie umfassen unter anderem die Kosten für

  • ambulante und stationäre Behandlung,
  • Schuldnerberatung,
  • Strafverfolgung etc.

Glücksspielwerbung: Gesetzlicher Rahmen

Seit 2021 dürfen zugelassene Glücksspielanbieter auf rechtlicher Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) - in weitaus größerem Umfang als zuvor - öffentlich für ihr Angebot werben und Sponsoring betreiben. Detaillierte Regelungen zur Glücksspielwerbung finden sich in §5 GlüStV 2021. 396 Millionen Euro investierten Glücksspielanbieter, aktuellen Erhebungen zufolge, von August 2021 bis Juli 2022 in die mediale Kommunikation.

Mit gezielten Werbestrategien sprechen sie neue Zielgruppen an, verharmlosen ihre Angebote als reizvolle Alltags- und Freizeitbeschäftigung und wecken unrealistische Gewinnerwartungen. Auch die Mitwirkung prominenter Personen trägt zur Attraktivität dieser Werbung bei. Vor dem Hintergrund der massiven Werbung während des Lockdowns veröffentlichte der Fachbeirat Glücksspielsucht im Mai 2020 Empfehlungen zu Glücksspielwerbung während der Corona-Pandemie.

Laut GlüStV 2021 dürfen Art und Umfang der Werbung seinen Zielen (u. a. Jugend- und Spielerschutz, Suchtprävention bzw. -bekämpfung – nicht zuwiderlaufen (§§ 1, 5 Abs. 2 Satz 1 GlüStV 2021). Werbung ist nur zulässig, um als Alternative zu einem nicht-regulierten Schwarzmarkt „möglichst viele der ohnehin spielentschlossenen Personen in dem erlaubten Markt zu halten bzw. dorthin zu kanalisieren“; es soll jedoch keine zusätzliche Nachfrage nach Glücksspielen geschaffen werden (s. Erläuterungen zum GlüStV 2021).

Zunehmende Beeinflussung durch Glücksspielwerbung

Für Menschen mit einer Glücksspielstörung hat Werbung nach eigener Einschätzung einen initiierenden Effekt auf das eigene Glücksspielverhalten. Laut Glücksspiel-Survey 2021 probieren 41,2 Prozent der von einer schweren Glücksspielstörung Betroffenen aufgrund von Werbung neue Glücksspiele aus. „In der Gruppe mit einem mittleren Schwergrad geben über ein Drittel an, dass glücksspielbezogene Werbung bei ihnen dazu führen würde, dass sie Glücksspiele intensiver spielen.“

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, forderte bereits im April 2023 im Rahmen einer Pressemitteilung zur Veranstaltungsreihe „Debatte (ge)SUCHT“ eine stärkere Regulierung der Werbung für Alkohol, Tabak und Glücksspiele. 

Auch das Bündnis gegen Sportwettenwerbung (BgSwW) setzt sich für die weitestgehende Einschränkung von Werbung ein.

Expert*innen formulierten 2022 in einem Positionspapier folgende Handlungsbedarfe in Bezug auf Glücksspielwerbung :

  • Verbot von Sponsoring und Dachmarkenwerbung
  • Ausweitung zeitlicher und örtlicher Werbebeschränkungen
  • Ausweitung des Werbeverbots mit Testimonials
  • Verbot von Vorteilen
  • Verbot von Affiliate-Marketing
  • Werbeverbot über Video-Sharing- und Messengerdienste, Social Media-Angebote sowie Onlinedienste mit Streaming-Feature
  • Werbeverbot für simuliertes Glücksspiel
  • Ausweitung der werbebezogenen Bußgeldvorschriften und konsequenter Vollzug
  • Erweiterte Werbevorschriften in der Erlaubniserteilung

Beratung in Brandenburg

Für Betroffene und Angehörige in Brandenburg stehen in den Beratungsstellen des Netzwerkes Frühe Intervention bei pathologischem Glücksspiel im Land Brandenburg speziell für Glücksspielsucht qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Die Kontaktdaten dieser Beratungsstellen finden Sie hier.

Das Angebot der Einrichtungen umfasst unter anderem:

  • Beratung und Behandlung von Menschen mit problematischem oder pathologischem Glücksspielverhalten und ihren Angehörigen (Einzel-, Paar- und Gruppengespräche) 
  • Vermittlung nach Bedarf:
    • in ambulante und stationäre therapeutische Angebote
    • in Selbsthilfegruppen
    • in ergänzende Beratungsangebote (z.B. Schuldnerberatung)
    • Informations- und Präventionsveranstaltungen zum Thema Glücksspielsucht
  • Ambulante Nachsorge
  • Unterstützung bei der Beantragung einer Spielersperre
  • Informationsgespräche und -veranstaltungen zum Thema Glücksspielsucht
Stop-Schild

Die Spielersperre

Die Spielersperre ist ein wichtiges und sinnvolles Instrument zum Schutz der Spieler*innen und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht. Sie wird von vielen Betroffenen als Unterstützung auf dem Weg in die Glücksspielabstinenz genutzt.

Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 ist die Einrichtung einer spielformübergreifenden Sperrdatei verbunden. Damit besteht jetzt die Möglichkeit der umfassenden Selbst- und Fremdsperre für alle Glücksspiele mit hohem Suchtpotenzial:

  • Geldspielgeräte und Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und Gaststätten 
  • Sportwetten (online und in Wettvermittlungsstellen)
  • Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
  • Glücksspiele in Spielbanken
  • Pferdewetten im Internet
  • Online-Casinospiele
  • Online-Poker
  • virtuelle Automatenspiele im Internet
  • Lotterien, die der gewerblichen Spielvermittlung entsprechend § 3 Abs. 8 GlüStV 2021 unterliegen.

Kompakte Informationen und die Sperrformulare zum Download finden Sie auch auf unserer Schwerpunktseite zur Spielersperre

Häufig gestellte Fragen (FAQ) für Spieler*innen zum Spielersperrsystem OASIS GlüStV 2021 stehen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Verfügung.

Online-Glücksspiele

Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021) können in Deutschland auf Antrag Konzessionen für Online-Casinospiele, Online-Poker, virtuelle Automatenspiele sowie Online-Sportwetten erteilt werden. Glücksspiele im Internet bergen ein besonderes Gefahrenpotenzial: Zum einen ist der Zugang zu ihnen niedrigschwellig über verschiedene Endgeräte und rund um die Uhr möglich. Zum anderen bleiben Online-Glücksspieler*innen weitgehend anonym und unterliegen keinerlei sozialer Kontrolle. Gerade Jugendliche sind empfänglich für diese Angebote. Sie schätzen die Gewinnchancen und Verlustrisiken oft falsch ein und glauben - eher als Erwachsene - das Ergebnis von Glücksspielen beeinflussen zu können.

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen, die zu temporären Schließungen der Spielstätten vor Ort führten, gewannen das Internet und damit auch Online-Glücksspiele an Bedeutung. Bereits seit einigen Jahren sprechen Glücksspielanbieter mit gezielten Werbestrategien neue Zielgruppen an, verharmlosen ihre Angebote als reizvolle Alltags- und Freizeitbeschäftigung und wecken unrealistische Gewinnerwartungen. Auch die Mitwirkung prominenter Personen trug zur Attraktivität dieser Werbung bei. Vor dem Hintergrund der massiven Werbung während des Lockdowns veröffentlichte der Fachbeirat Glücksspielsucht im Mai 2020 Empfehlungen zu Glücksspielwerbung während der Corona-Pandemie.

Auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags 2021 dürfen Anbieter*innen in weitaus größerem Umfang als bisher für ihre Glücksspiele werben und Sponsoring betreiben.   

Regulierung von Online-Glücksspielen

Die Regulierung des länderübergreifenden (Online)-Glücksspiels liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Sachsen-Anhalt.

Eine regelmäßig aktualisierte Whitelist der GGL enthält alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, die über eine Erlaubnis nach dem GlüStV 2021 verfügen.  

Seit dem 01.07.2022 geht die GGL bereits gegen unerlaubte Glücksspielangebote im Online-Bereich und die Werbung dagegen vor. Um illegale Handlungen im Online-Glücksspielbereich frühzeitig aufzudecken, hat sie ein digitales Hinweisgebersystem eingerichtet.