Am 24. September 2025 findet der bundesweite Aktionstag gegen Glücksspielsucht statt. An diesem Tag weisen Akteur*innen aus betroffenen Handlungsfeldern auf die Gefahren des Glücksspielens hin. Im Land Brandenburg finden an vielen Standorten Aktionen statt.
Außerdem haben wir Ihnen auf dieser Seite Hintergrundinformationen zum Thema Glücksspielsucht zusammengestellt:
- Glücksspielsucht - Daten und Fakten
- Glücksspielwerbung
- Beratung in Brandenburg
- Diagnostik
- Spielersperre
- Online-Glücksspiele
- Weiterführende Links
Gebündelte Informationen zum Thema Glücksspiel im Land Brandenburg finden Sie außerdem in unserem Faktenblatt. Eine Übersicht aller Aktivitäten zum Aktionstag im Land Brandenburg finden Sie hier.

Glücksspielsucht – Daten und Fakten
Pathologisches Glücksspielen ist eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung.
2,4% der Bevölkerung in Deutschland zwischen 18 und 70 Jahren haben eine Glücksspielsucht, das sind etwa 1,38 Millionen Menschen, das ergab der Glücksspielsurvey des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung ISD.
Der Survey besagt auch, dass von allen Personen, die sich in den letzten 12 Monaten an Glücksspiel beteiligt haben, bei 6,3% eine Störung durch Glücksspielen vorliegt und bei weiteren 16,3% ein riskantes Spielverhalten erkennbar ist.
Bei Klient*innen der Suchtberatungsstellen im Land Brandenburg, die eine Glücksspielsucht haben, wird
- In einem von sieben Fällen auch eine Alkoholproblematik erfasst,
- In einem von zehn Fällen auch eine cannabinoidbezogene Störung erfasst,
- In einem von fünf Fällen auch eine Tabakabhängigkeit erfasst. (Schwarzkopf et al., 2024)
9 von 10 Personen, die sich mit einer Glücksspielsucht in einer Suchtberatungsstelle beraten lassen, sind Männer, das Durchschnittliche Alter beträgt 36 Jahre.
Faktenblatt: Glücksspiel im Land Brandenburg
Hier haben wir Zahlen und Fakten sowie Hintergrundinformationen zum Thema Glücksspiele / Glücksspielsucht im Land Brandenburg zuammengestellt.
Welche Glücksspiele haben ein besonders hohes Suchtpotenzial?
Nach Auskunft der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) spielten unter den Klient*innen von Suchtberatungsstellen mit Hauptdiagnose Pathologisches Glücksspielen im Jahr 2020 bundesweit
- 41,3 Prozent an Geldspielautomaten in Spielhallen (2020: 57,54 Prozent),
4,8 Prozent an Geldspielautomaten in Gaststätten (2020: 6,7 Prozent),
Darüber hinaus spielten die Hilfesuchenden zunehmend im Internet:
- 10,8 Prozent nutzten Online-Sportwettangebote (2020: 6,6 Prozent),
- 18,3 Prozent spielten Online-Automatenspiele (2020: 9,3 Prozent),
7,5 Prozent zeigten ein polyvalentes Spielmuster, sie nutzten zeitgleich verschiedene Glücksspiele (2020: 5,9 Prozent)
Folgen von Glücksspielsucht
Persönliche Folgen
Folgen der Glücksspielsucht sind häufig
- finanzieller Ruin der Betroffenen,
- der Verlust des Arbeitsplatzes,
- Straffälligkeit,
- die Vernachlässigung sozialer Beziehungen und Verpflichtungen,
- sowie psychische Krisen, die z.T. mit weiteren stoffgebundenen Abhängigkeiten einhergehen.
Gesellschaftliche Folgen
Die direkten sozialen Kosten, die in Deutschland durch das pathologische Glücksspiel verursacht werden, belaufen sich nach einer Schätzung der Universität Hohenheim jährlich auf über 152 Millionen Euro. Sie umfassen unter anderem die Kosten für
- ambulante und stationäre Behandlung,
- Schuldnerberatung,
- Strafverfolgung etc.
Glücksspielwerbung
Seit 2021 dürfen zugelassene Glücksspielunternehmen auf rechtlicher Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 (GlüStV) öffentlich für ihr Angebot werben und Sponsoring betreiben. Werbung ist laut GlüStV nur zulässig, um als Alternative zu einem nicht-regulierten Schwarzmarkt „möglichst viele der ohnehin spielentschlossenen Personen in dem erlaubten Markt zu halten bzw. dorthin zu kanalisieren“ und nicht, um eine zusätzliche Nachfrage nach Glücksspielen zu schaffen.
Das Bündnis gegen Sportwetten-Werbung setzt sich für ein Komplettverbot von Sportwetten- bzw. Glücksspielwerbung ein. Weiterhin fordert das Bündnis konkret:
- Die konsequente Anwendung des Werbeverbots zwischen 6 und 21 Uhr, inklusive Sponsoring von TV-Sendungen und Social-Media.
- Die Ausweitung des Ausstrahlungsverbots von Glücksspielwerbung (inkl. Sportwetten) auf zwischen 6 und 23 Uhr, angelehnt an den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
- Die Ausweitung des Werbeverbots für Profisportler*innen und Funktionär*innen auch für ehemalige.
- Das Verbot von Dachmarkenwerbung von Sportwettanbietern in Sportstätten wie z.B. auf Trikots, Banden, Sitzschalen oder Bannern.
Beratung in Brandenburg
Für Betroffene und Angehörige in Brandenburg stehen in den Beratungsstellen des Netzwerkes Frühe Intervention bei pathologischem Glücksspiel im Land Brandenburg speziell für Glücksspielsucht qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Die Kontaktdaten dieser Beratungsstellen finden Sie hier.
Das Angebot der Einrichtungen umfasst unter anderem:
- Beratung und Behandlung von Menschen mit problematischem oder pathologischem Glücksspielverhalten und ihren Angehörigen (Einzel-, Paar- und Gruppengespräche)
- Vermittlung nach Bedarf:
- in ambulante und stationäre therapeutische Angebote
- in Selbsthilfegruppen
- in ergänzende Beratungsangebote (z.B. Schuldnerberatung)
- Informations- und Präventionsveranstaltungen zum Thema Glücksspielsucht
- Ambulante Nachsorge
- Unterstützung bei der Beantragung einer Spielersperre
- Informationsgespräche und -veranstaltungen zum Thema Glücksspielsucht
Diagnostik
Glücksspielsucht ist ist eine Suchterkrankung und als solche anerkannt. Bevor Glücksspielsucht 2022 im ICD-11 als Suchterkrankung klassifiziert wurde, wurde sie den Impulskontrollstörungen zugeordnet.
Die Glücksspielstörung ist durch ein anhaltendes oder wiederkehrendes Glücksspielverhalten gekennzeichnet, das online oder offline auftreten kann und sich durch Folgendes äußert:
1. Beeinträchtigung der Kontrolle über das Glücksspiel (z. B. Beginn, Häufigkeit, Intensität, Dauer, Beendigung, Kontext)
2. Zunehmende Priorität des Glücksspiels in dem Maße, dass das Glücksspiel Vorrang vor anderen Lebensinteressen und täglichen Aktivitäten hat
3. Fortsetzung oder Eskalation des Glücksspiels trotz des Auftretens negativer Konsequenzen.
Das Glücksspielverhalten kann kontinuierlich oder episodisch und wiederkehrend sein. Das Spielverhalten führt zu erheblichem Leidensdruck oder zu erheblichen Beeinträchtigungen in persönlichen, familiären, sozialen, ausbildungsbezogenen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen. Das Glücksspielverhalten und andere Merkmale sind in der Regel über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten zu beobachten, damit eine Diagnose gestellt werden kann, obwohl die erforderliche Dauer verkürzt werden kann, wenn alle diagnostischen Anforderungen erfüllt sind und die Symptome schwerwiegend sind.

Die Spielersperre
Die Spielersperre ist ein wichtiges und sinnvolles Instrument zum Schutz der Spieler*innen und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht. Sie wird von vielen Betroffenen als Unterstützung auf dem Weg in die Glücksspielabstinenz genutzt.
Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 ist die Einrichtung einer spielformübergreifenden Sperrdatei verbunden. Damit besteht jetzt die Möglichkeit der umfassenden Selbst- und Fremdsperre für alle Glücksspiele mit hohem Suchtpotenzial:
- Geldspielgeräte und Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und Gaststätten
- Sportwetten (online und in Wettvermittlungsstellen)
- Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
- Glücksspiele in Spielbanken
- Pferdewetten im Internet
- Online-Casinospiele
- Online-Poker
- virtuelle Automatenspiele im Internet
- Lotterien, die der gewerblichen Spielvermittlung entsprechend § 3 Abs. 8 GlüStV 2021 unterliegen.
Kompakte Informationen und die Sperrformulare zum Download finden Sie auch auf unserer Schwerpunktseite zur Spielersperre.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) für Spieler*innen zum Spielersperrsystem OASIS GlüStV 2021 stehen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Verfügung.
Online-Glücksspiele
Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021) können in Deutschland auf Antrag Konzessionen für Online-Casinospiele, Online-Poker, virtuelle Automatenspiele sowie Online-Sportwetten erteilt werden. Glücksspiele im Internet bergen ein besonderes Gefahrenpotenzial: Zum einen ist der Zugang zu ihnen niedrigschwellig über verschiedene Endgeräte und rund um die Uhr möglich. Zum anderen bleiben Online-Glücksspieler*innen weitgehend anonym und unterliegen keinerlei sozialer Kontrolle. Gerade Jugendliche sind empfänglich für diese Angebote. Sie schätzen die Gewinnchancen und Verlustrisiken oft falsch ein und glauben - eher als Erwachsene - das Ergebnis von Glücksspielen beeinflussen zu können.
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen, die zu temporären Schließungen der Spielstätten vor Ort führten, gewannen das Internet und damit auch Online-Glücksspiele an Bedeutung. Bereits seit einigen Jahren sprechen Glücksspielanbieter mit gezielten Werbestrategien neue Zielgruppen an, verharmlosen ihre Angebote als reizvolle Alltags- und Freizeitbeschäftigung und wecken unrealistische Gewinnerwartungen. Auch die Mitwirkung prominenter Personen trug zur Attraktivität dieser Werbung bei. Vor dem Hintergrund der massiven Werbung während des Lockdowns veröffentlichte der Fachbeirat Glücksspielsucht im Mai 2020 Empfehlungen zu Glücksspielwerbung während der Corona-Pandemie.
Auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags 2021 dürfen Anbieter*innen in weitaus größerem Umfang als bisher für ihre Glücksspiele werben und Sponsoring betreiben.


Regulierung von Online-Glücksspielen
Die Regulierung des länderübergreifenden (Online)-Glücksspiels liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Eine regelmäßig aktualisierte Whitelist der GGL enthält alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, die über eine Erlaubnis nach dem GlüStV 2021 verfügen.
Seit dem 01.07.2022 geht die GGL bereits gegen unerlaubte Glücksspielangebote im Online-Bereich und die Werbung dagegen vor. Um illegale Handlungen im Online-Glücksspielbereich frühzeitig aufzudecken, hat sie ein digitales Hinweisgebersystem eingerichtet.
Ansprechperson:
Kerstin Engelmann
Telefon: (0331) 581 380 23
E-Mail: gluecksspielsucht(ät)blsev.de
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu den Angeboten der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V., zu suchtspezifischen Fortbildungen und zu Suchthilfeangeboten im Land Brandenburg finden Sie auf der Webseite www.blsev.de .

Weiterführende Links
Faktenblatt und Hintergrundinformationen: Glücksspiel im Land Brandenburg
GLG Gesundheitstipp (Youtube): Erfahrungsbericht einer Betroffenen, verbunden mit Informationen aus der Suchtberatungsstelle des MSZ Angermünde (2022)
Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag
Zweites Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 im Land Brandenburg vom 7. März 2023
Internetseite der Gemeinsamen Glücksspielaufsichtsbehörde der Länder (GGL)

