Die DRV Bund fördert Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeaktivitäten. Selbsthilfe ist ein wohnort- bzw. arbeitsplatznahes Angebot für Betroffene und Angehörige. Bedeutsam im Sinne der DRV Bund ist ihre Wirkung. Durch die Teilnahme an Selbsthilfegruppen und deren Aktivitäten kann eine Abwendung der Gefährdung der Erwerbsfähigkeit bewirkt werden.
Maßgeblich für die Beantragung, Bewilligung und Verwendung der Fördermittel sind die Richtlinien der DRV Bund: Richtlinie der DRV Bund nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI (Suchtrichtlinien).
Die DRV Bund stellt die Fördermittel für die Selbsthilfe und einen geringen Teil für besondere regionale Angebote der Suchthilfe über die DHS zur Verfügung.
Für Antragsstellerinnen und Antragssteller gibt es eine Checkliste zur Beantragung der DRV Bund Zuwendungen. Sie erläutert das Förderverfahren (Antragsstellung für pauschale Gruppenförderung, für Schulungen und besondere Maßnahmen) und die Fördervoraussetzungen.
Sucht-Selbsthilfegruppen aus dem Land Brandenburg senden die Anträge an ihren Verband (Sucht-Selbsthilfeverband bzw. Landesverband der freien Wohlfahrtspflege).
Die Verbände schicken die gesammelten Anträge für das Jahr 2024 bis 15.09.2023 und Verwendungsnachweise für das Jahr 2023 bis 15.02.2024 an die BLS.

Anträge/Formulare
Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen der Dokumente die Ausfüllhilfe für Regionalmittel (PDF).
- Antrag für die pauschalierte Selbsthilfe-Gruppen-Förderung (Einzelantrag als ausfüllbares PDF)
Bitte notieren Sie auf den Anträgen Telefonnummer, E-Mail-Adresse und den Namen des Gruppenleiters.
- Antragsliste für die pauschalierte Selbsthilfe-Gruppen-Förderung (PDF)
- Bestätigung über die Verwendung zur pauschalierten Selbsthilfe-Gruppen-Förderung (ausfüllbares PDF)
- Antrag und Bestätigungsnachweis nach altem Verfahren:
Antrag - Altes Verfahren (PDF)
Verwendungsnachweis - Altes Verfahren (PDF)