Arbeitskreis Sozialtherapeutische Einrichtungen

Im
Arbeitskreis Sozialtherapeutische Einrichtungen (STE) arbeiten Vertreter/-innen aus Einrichtungen zusammen, deren Klientel dem so genannten Schnittstellensektor hinsichtlich ihrer sozialrechtlichen Einordnung zwischen medizinischer und sozialer Rehabilitation zuzuordnen sind. Ein Blick auf die anderen Bundesländer zeigt, dass für diese Klientel zwar überall ähnliche Einrichtungstypen vorgehalten werden, auf Grund der förderalen Strukturen aber zum Teil sehr unterschiedliche Begrifflichkeiten wie sozialrechtliche Umsetzungsformen entwicklet worden sind. Insofern wird auch Brandenburg ein auf die regionalen Erfordernisse abgestimmtes Modell weiter ausdifferenzieren müssen.
