Zentralstelle für Glücksspielsucht in Brandenburg (ZGSB)Am 01.05.2008 wurde die Zentralstelle für Glücksspielsucht in Brandenburg eingerichtet. Grundlage für die Aufgaben der Zentralstelle ist der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, der seit dem 01.01.2008 gültig ist. Die Zentralstelle übernimmt folgende Netzwerkaufgaben zur Koordinierung und Steuerung der Angebote im Bereich Pathologisches Glücksspiel im Land Brandenburg
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